Seit Ende 2020 ist das reformierte Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Der Gesetzgeber hat in diesem Zuge die Haftung teilweise erheblich verschärft. Wir schauen auf den folgenden Seiten gemeinsam mit Top-Jurist Thomas Hannemann auf die neue Haftungssituation für Verwalter, Beiräte, Eigentümer und die Gemeinschaft.