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FRAGE DES MONATS

7.1.2021

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News

Welche Ergänzungen oder Änderungen im Verwaltervertrag sind aufgrund der WEG-Reform notwendig bzw. sinnvoll?

- Die Verknüpfung von Abberufung und Ende des Verwaltervertrags als auflösende Bedingung sollte im Interesse des Verwalters entfernt werden.

- Die Aufspaltung der Vergütung in eine Grundvergütung und Sondervergütungen ist vor dem Hintergrund der neuen Abberufungsregelung des Verwalters neu zu bewerten.

- Die Aufnahme eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts für den Verwalter ist abzuwägen.

- Da der Verwalter nun per Gesetz mit einer umfassenden Vertretungsmacht ausgestattet ist, braucht es vertragliche Vollmachten nach neuem WEG nicht mehr.

- Der Umfang der Vertretungsmacht des Verwalters im Innenverhältnis sollte in seinem Interesse jedoch vertraglich geregelt werden.  

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